Visionen zur Zukunft der Energiewirtschaft
Ergebnisse der VITT-Tagung: "Nutzung regenerativer Energien in der Landwirtschaft"
Nicht erst seit der Vereinbarung zum Atomausstieg beschäftigen sich Wissenschaftler und Ingenieure mit der zukünftigen Energieversorgung in Deutschland. Das wurde auf der Tagung "Nutzung regenerativer Energien in der Landwirtschaft" anlässlich der Messe "Grüne Tage Thüringen" deutlich. Bereits heute lohnen sich Investitionen zur Energiegewinnung in der Landwirtschaft, wie an den Beispielen der Biogasnutzung, der Umrüstung landwirtschaftlicher Maschinen auf den Betrieb mit Pflanzenöl oder die Verwendung von Biomasse zur Wärme- und Stromerzeugung gezeigt wurde.
Dass hier noch ein großes Potential erschlossen werden kann, wurde in den Diskussionen zu den Vorträgen deutlich. Die Technik zur Energiegewinnung aus regenerativen Quellen ist ausgereift und steht allen Betrieben und Haushalten zur Verfügung. Die völlig autarke Energieversorgung eines 8-Personen-Einfamilienhauses konnte von Dipl.-Ing. Stephan Hloucal vorgestellt werden, den eine Erhöhung der Kraftstoffpreise bei der Nutzung seines pflanzenölbetriebenen Kleinbus nicht stört.
Auch der Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Zusammenarbeit der Landwirtschaftsbetriebe und der Abwasserverbände bei der Biogasnutzung wurden angesprochen. Hier lassen sich weitere Reserven bei der Stromerzeugung erschließen.
Deutlich wurde, dass Kraftstoffe das Rückrat der globalen Energieversorgung sind und bleiben. Darauf nimmt eine zukunftsweisende Technologie zur Gewinnung von Kraftstoffen aus Biomasse Bezug. In einem Freiberger Institut wurde das Carbo-V-Verfahren entwickelt, dass aus Holzabfällen, Stroh oder fossilen Brennstoffen Koks und Synthesegas erzeugt, die über eine Hydrierung und Destillation zu Benzin witerverarbeitet werden. Mit diesem Verfahren kann der globalen Energiewirtschaft ein universeller Energieträger bereitgestellt werden, der bei Umgebungstemperatur und atmosphärischen Drücken langzeitstabil und transportfähig ist. Diese Entwicklung stellt eine erfolgversprechende Alternative zur aufwendigen Wasserstoffwirtschaft dar.
Bei einem geführten Messerundgang konnten sich die Tagungsteilnehmer von der Leistungsfähigkeit der Anbieter von Technologien und Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien überzeugen.
Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien
Auf der Grundlage dieser Richtlinie sind finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen der rationellen und umweltfreundlichen Energie- verwendung möglich. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, tritt diese Richtlinie am 01.01.2000 in Kraft; sie wird im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.
Gefördert werden können
- der Neubau und die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung sowie der Ausbau und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen zur Erhöhung der Stromerzeugung,
- die Errichtung von photovoltaischen Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung in Verbindung mit dem 100.000-Dächer-Solar- Strom-Programm des Bundes,
- die Errichtung von solarthermischen Anlagen zur Brauchwassererwärmung, Raumbeheizung und Bereitstellung von Prozeßwärme,
- die Errichtung von Windkraftanlagen zur Stromerzeugung an geeigneten Standorten,
- die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Biomasse,
- die Errichtung von Blockheizkraftwerken auf Basis erneuerbarer Energien,
- die Errichtung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Energiebereich mit den Schwerpunkten Wasserkraft-, Solarenergie- und Windenergienutzung,
- Nutzung von Geothermie, Biomasse sowie Bio-, Deponie- und Klärgas,
- rationelle Energieverwendung und Energieeinsparung,
- die Errichtung von photovoltaischen Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung in Bildungseinrichtungen in Verbindung mit dem Programm "Sonne in der Schule" des Bundes.
Vor Inanspruchnahme der Förderung sollen Energieberatungen durchgeführt werden.
Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als 4 Ausführungen betrieben werden) sowie solarthermische Anlagen ohne Wärmemengenzähler (bzw. gleichartige Funktionskontrollgeräte).
Unbedingt zu beachten sind die Zuwendungsvoraussetzungen:
- Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
- Der Antragsteller muss die Finanzierung des Vorhabens gewährleisten.
- Der Vorhabensbeginn sollte innerhalb von 4 Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen.
- Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn zählt die Auftragsvergabe durch den Antragsteller, nicht jedoch die Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen oder Kostenvoranschläge.
- Bei solarthermischen Anlagen wird die Installation eines Wärmespeichers mit einem Volumen von 50 l je m² Kollektorfläche, mindestens jedoch 250l, vorausgesetzt.
Die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss ist eine Projektförderung und erfolgt als Festbetragsfinanzierung bzw. als Anteilsfinanzierung bei Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
VITT/ Umwelt
