Die Mitgliedschaft im VITT e.V. wird in der Satzung geregelt.
Mitgliedschaft - warum ?
VITT-Mitglieder wissen, was in Thüringen läuft!
Sie ziehen Nutzen aus:
- Fachveranstaltungen und Seminaren (bei von VITT e.V., TVE e.V. und VDE organisierten Veranstaltungen Rabattgewährung)
- Wissen und Können berufserfahrener Techniker
- neuen beruflichen Kontakten
- beruflicher und fachlicher Orientierung
- Besichtigungen und Exkursionen
- gemeinsamer Interessenvertretung
- eigener aktiver Gestaltung im Verein
- Bezug der 2-monatlich erscheinenden Ingenieur-Nachrichten mit der Möglichkeit der Veröffentlichung eigener Fachartikel
- Nutzung des e-mail-Informationsdienstes
- Nutzung von Rahmenverträgen des VITT e.V. mit Versicherungen verschiedener Anbieter für korporative Mitglieder des VITT e.V.
- bei Außenhandelspräsentationen selbständig tätiger Mitglieder Prüfung der Fördermöglichkeit des
Antragsteller
Dieses Leistungsangebot kann durch firmenspezifische Angebote aus dem Dienstleistungs- und Produktspektrum des Mitglieds, soweit sie den Satzungszielen entsprechen, jederzeit ergänzt werden.
Eine Mitgliedschaft ist als persönliches, korporatives oder förderndes Mitglied möglich.
Persönliche Mitglieder:
- Ingenieure und Techniker
- Wirtschaftsingenieure
- Volks- und Betriebswirte
- Natur- und Technikwissenschaftler
- Studierende mit diesen Berufszielen
- Der Verein steht Angehörigen anderer Berufsgruppen offen, die an einer Mitarbeit interessiert sind und die Satzung anerkennen, z.B.:
- Meister der Industrie und des Handwerks
- Facharbeiter und Gesellen in technischen Berufen
- Bürger anderer Staaten können Mitglied des Vereins werden, wenn sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.
Korporative Mitglieder
sind juristische Personen, die bereit sind, die Ziele und Aufgaben des Vereins ideell und materiell zu unterstützen und die Satzung anerkennen.
Fördernde Mitglieder
können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften werden, die bereit und in der Lage sind, die Ziele und Aufgaben des Vereins ideell und materiell zu fördern.
Rechte und Pflichten der Mitglieder entnehmen Sie bitte Artikel 6 der Satzung.
Aufnahme und Beiträge sind in Artikel 7 der Satzung festgelegt.
Zuordnung zu Sektionen
Die Vereinsmitglieder arbeiten entsprechend Ihren Interessen in den Fachsektionen. In Ihnen vollzieht sich das Mitgliederleben auf der fachlichen Ebene.
In den Ortssektionen sind die Mitglieder regional organisiert. Mitglieder unterschiedlicher Fachdisziplinen treten in Erfahrungsaustausch, bilden sich weiter durch Exkursionen, Vortragsveranstaltungen, Seminare u.a. Formen der Gemeinschaftsarbeit.



